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Rechtliche Grundlagen

AGB & Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsvertrag und Frachtvertrags-Rahmen der
Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt)

📅 Stand: März 2025 🏢 Betreiber: Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) 🌐 Plattform: move-your-car.com

📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Teil A – Nutzungsvertrag (Plattform ↔ Nutzer)
  2. § 1 – Vertragsparteien & Plattformstatus
  3. § 2 – Leistungsumfang der Plattform
  4. § 3 – Registrierung & Zulassung
  5. § 4 – Pflichten der Nutzer
  6. § 5 – Plattform-Provisionsmodell
  7. § 6 – Haftungsbeschränkung der Plattform
  8. § 7 – Datenschutz & Einwilligungen
  9. § 8 – Laufzeit & Kündigung
  10. Teil B – Frachtvertrags-Rahmen (Kunde ↔ Fahrer)
  11. § 9 – Vertragsabschluss (Match-Moment)
  12. § 10 – Haftung & Versicherung des Fahrers
  13. § 11 – Übergabeprotokoll als Beweismittel
  14. § 12 – Stornierung & Nichterscheinen
  15. § 13 – Zahlungsabwicklung (Treuhandmodell)
  16. § 14 – Mängelrüge & Ausschlussfristen
TEIL A – NUTZUNGSVERTRAG (PLATTFORM ↔ NUTZER)
Hinweis: Dieser Teil regelt das Verhältnis zwischen der Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) als Plattformbetreiber und allen registrierten Nutzern (Auftraggeber & Fahrer). Der eigentliche Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Fahrer zustande (siehe Teil B).

§ 1 Vertragsparteien & Plattformstatus

(1) Betreiber der Plattform move-your-car.com ist die Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden auch „Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt)" oder „Plattform" genannt.

(2) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) ist ausschließlich Vermittler und tritt zu keinem Zeitpunkt als Frachtführer, Spediteur oder Transporteur auf. Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) erbringt keine Beförderungsleistung und haftet nicht für Schäden, die im Rahmen eines Transportes entstehen, sofern diese nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) zurückzuführen sind.

(3) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) stellt lediglich digitale Infrastruktur bereit, namentlich:

  • Das Auktions- und Bietverfahren (Bidding-System)
  • Die Anbindung an den Zahlungsdienstleister Stripe
  • Das 21-Bilder-Übergabeprotokoll (digitale Dokumentation bei Fahrzeugübergabe und -übernahme)
  • Das interne Kommunikationssystem (Chat)
  • Das Fahrer-Verifizierungs- und Bewertungssystem
Das Dreiecksverhältnis stellt sich wie folgt dar: Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) (Plattform) ←→ Auftraggeber (Kunde) ←→ Fahrer. Der Frachtvertrag kommt nur zwischen Auftraggeber und Fahrer zustande. Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) ist an diesem Vertrag nicht Partei.

§ 2 Leistungsumfang der Plattform

(1) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) erbringt im Rahmen des Nutzungsvertrags folgende Leistungen:

  • Bereitstellung einer Online-Plattform zur Vermittlung von Fahrzeugtransporten
  • Veröffentlichung von Transportaufträgen und Übermittlung von Fahrerangeboten (Bids) an Auftraggeber
  • Durchführung eines KYC-Prozesses (Know Your Customer) für alle Fahrer
  • Bereitstellung eines digitalen Übergabeprotokolls
  • Technische Abwicklung der Zahlungsströme über Stripe (treuhänderisch)
  • Bereitstellung eines Echtzeit-Chatsystems zwischen Auftraggeber und Fahrer

(2) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit frühzeitig angekündigt.

(3) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Funktionen der Plattform jederzeit zu ändern, einzuschränken oder zu erweitern, sofern dadurch laufende Transportaufträge nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

§ 3 Registrierung & Zulassung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Nutzer müssen bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben machen. Falsche Angaben berechtigen Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) zur sofortigen Sperrung des Accounts.

(2) Für Fahrer gilt zusätzlich ein mehrstufiger KYC-Prozess:

  • Nachweis eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder vergleichbaren Unternehmensnachweis
  • Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse
  • Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises (Betriebshaftpflicht / Transportversicherung)

(3) Der Nutzer akzeptiert bei der Registrierung explizit diesen Nutzungsvertrag sowie den Frachtvertrags-Rahmen (Teil B) per Checkbox. Zeitstempel und IP-Adresse der Akzeptanz werden datenbankgestützt gespeichert und bilden den rechtsverbindlichen Nachweis der Zustimmung.

(4) Minderjährige (unter 18 Jahren) dürfen die Plattform nicht nutzen.

§ 4 Pflichten der Nutzer

4.1 Allgemeine Pflichten

  • Nutzer sind verpflichtet, aktuelle und korrekte Kontaktdaten zu hinterlegen.
  • Nutzer dürfen die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.
  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.2 Pflichten der Auftraggeber (Kunden)

  • Korrekte und vollständige Angaben zum Fahrzeug (Typ, Zustand, Maße, Fahrtüchtigkeit)
  • Sicherstellen, dass das Fahrzeug bei der Abholung fahrbereit (bei Eigenachse) oder ordnungsgemäß für den Anhängertransport vorbereitet ist
  • Teilnahme am Übergabeprotokoll bei Abholung und Zustellung
  • Rechtzeitige Zahlung über die Plattform

4.3 Pflichten der Fahrer

  • Einhaltung aller geltenden Verkehrsgesetze während des Transports
  • Pünktliches Erscheinen am vereinbarten Abholort
  • Ordnungsgemäße Durchführung des digitalen Übergabeprotokolls
  • Aufrechterhaltung einer gültigen Transportversicherung während der gesamten Plattformnutzung
  • Sofortige Meldung von Schäden oder Vorfällen über die Plattform

§ 5 Plattform-Provisionsmodell

(1) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) erhebt für die Vermittlungsleistung eine Provision, die vom Gesamtbetrag des Fahrerangebots abgezogen wird. Die aktuelle Provisionsstruktur ist auf der Preisseite (pricing) einsehbar.

(2) Die Provision wird automatisch bei der Auszahlung an den Fahrer einbehalten. Der Fahrer erhält den Nettobetrag (Angebotspreis abzüglich Provision) nach erfolgreichem Abschluss des Übergabeprotokolls.

(3) Für Auftraggeber ist die Nutzung der Plattform kostenfrei. Es fallen lediglich die vereinbarten Transportkosten (das angenommene Fahrerangebot) an.

§ 6 Haftungsbeschränkung der Plattform

Wichtiger Hinweis: Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden am transportierten Fahrzeug, da Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) nicht Partei des Frachtvertrags ist. Die Haftung für Transportschäden trägt ausschließlich der Fahrer über seine Versicherung.

(1) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei denen Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) auch für leichte Fahrlässigkeit haftet.

(2) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für:

  • Schäden, die durch Fahrer am transportierten Fahrzeug oder an Dritten verursacht werden
  • Ausfall, Verzögerungen oder Fehlfunktionen der Plattform, sofern diese nicht grob fahrlässig verursacht wurden
  • Falsche Angaben von Fahrern oder Auftraggebern im Rahmen der Registrierung
  • Entgangene Gewinne, mittelbare Schäden oder Folgeschäden

(3) Die Haftung von Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) ist auf den Wert der Plattformgebühren des betroffenen Auftrags beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Datenschutz & Einwilligungen

(1) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter datenschutz abrufbar.

(2) Zur Abwicklung von Aufträgen werden folgende Daten verarbeitet:

  • Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Fahrzeugdaten und Transportdetails
  • Standortdaten (Abholung, Zustellung, Echtzeit-Tracking während des Transports)
  • Zahlungsdaten (werden ausschließlich von Stripe verarbeitet; Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) speichert keine Kreditkartendaten)
  • KYC-Dokumente der Fahrer (verschlüsselt gespeichert)
  • Zeitstempel und IP-Adresse der AGB-Akzeptanz (rechtlich erforderlich)

(3) Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme von Stripe (Zahlungsabwicklung) und staatlichen Behörden bei gesetzlicher Verpflichtung.

§ 8 Laufzeit & Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Frist gekündigt werden.

(2) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Nutzerkonten ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen, wenn:

  • Falsche Angaben bei der Registrierung gemacht wurden
  • Gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wurde
  • Mehrfach schlechte Bewertungen oder Beschwerden vorliegen
  • Ein Fahrer nicht mehr im Besitz einer gültigen Versicherung ist

(3) Laufende Aufträge werden im Falle einer Kontosperrung nach Möglichkeit abgewickelt oder anderweitig gelöst. Dem betroffenen Nutzer wird dies unverzüglich mitgeteilt.

TEIL B – FRACHTVERTRAGS-RAHMEN (AUFTRAGGEBER ↔ FAHRER)
Hinweis: Dieser Teil regelt das direkte Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Fahrer. Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) ist an diesem Vertrag nicht Partei. Der Abschluss dieses Vertrags erfolgt automatisiert in dem Moment, in dem der Auftraggeber ein Fahrerangebot annimmt.

§ 9 Vertragsabschluss (Match-Moment)

(1) Ein Frachtvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Fahrer zustande. Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) ist nicht Vertragspartei, sondern lediglich technischer Vermittler.

(2) Der Vertragsabschluss erfolgt automatisiert in dem Moment, in dem der Auftraggeber auf der Plattform ein Fahrerangebot (Bid) annimmt – nachfolgend als „Match" bezeichnet.

(3) Mit dem Match erklärt der Auftraggeber verbindlich seine Annahme der angebotenen Transportleistung zu den genannten Konditionen (Preis, Termin, Strecke). Der Fahrer ist ab diesem Zeitpunkt zur Erbringung der Leistung verpflichtet.

(4) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) sendet nach dem Match automatisch eine Buchungsbestätigung an beide Parteien. Diese enthält:

  • Auftragsnummer und Vertragsparteien
  • Fahrzeugdaten, Abholort und Zielort
  • Vereinbarten Preis und Termin
  • Zusammenfassung der Kernpflichten (Protokollpflicht, Versicherung, Stornobedingungen)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Frachtvertrag zwischen Auftraggeber und Fahrer ist der jeweils geltende gesetzliche Gerichtsstand. Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) stellt auf Anfrage Kopien des gespeicherten Protokolls als Beweismittel bereit.

§ 10 Haftung & Versicherung des Fahrers

Der Fahrer versichert ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse sowie einer ausreichenden Versicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Transportversicherung) ist.

10.1 Haftung bei Eigenachse-Überführung

(1) Bei der Überführung auf eigener Achse (Fahrzeug wird selbst gefahren) haftet der Fahrer für alle schuldhaft verursachten Schäden am Fahrzeug des Auftraggebers sowie an Dritten.

(2) Die Haftung umfasst insbesondere:

  • Unfallschäden durch den Fahrer
  • Auffahrunfälle oder Parkschäden während des Transports
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung (z. B. zu hartes Bremsen, Fehlbedienung)

(3) Der Fahrer haftet nicht für Schäden, die bereits vor der Übergabe bestanden und im Übergabeprotokoll bei Abholung dokumentiert wurden.

10.2 Haftung bei Anhängertransport

(1) Bei Transport auf dem Anhänger haftet der Fahrer für unsachgemäße Befestigung, Be- und Entladen sowie alle Schäden, die während des Transports entstehen und nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

10.3 Versicherungspflicht

(1) Fahrer sind verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung und/oder Transportversicherung während der gesamten Nutzungsdauer der Plattform nachzuweisen.

(2) Bei Erlöschen der Versicherung ist der Fahrer verpflichtet, laufende Aufträge zu stornieren und sein Konto auf inaktiv zu setzen. Bei Nichtbeachtung haftet der Fahrer für alle daraus entstehenden Schäden persönlich.

§ 11 Übergabeprotokoll als alleiniges Beweismittel

Wichtig: Das digitale 21-Bilder-Übergabeprotokoll ist das alleinige und verbindliche Beweismittel für den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe und bei der Übernahme. Mündliche Vereinbarungen oder andere Dokumentationen treten dahinter zurück.

(1) Bei jeder Fahrzeugübergabe (Abholung & Zustellung) ist ein vollständiges digitales Übergabeprotokoll zu erstellen. Dieses umfasst:

  • Mindestens 21 Fotodokumentationen des Fahrzeugs aus vordefinierten Winkeln
  • Kilometerzählerstand bei Abholung und Zustellung
  • Prüfvermerk für Fahrzeugdokumente (Zulassung vorhanden / Kopie / nicht vorhanden)
  • Prüfvermerk für Warnweste (vorhanden / nicht vorhanden)
  • Prüfvermerk für Warndreieck (vorhanden / nicht vorhanden)
  • Freitextfeld für Schäden und Besonderheiten
  • Digitale Unterschrift beider Parteien
  • Automatischer GPS-Zeitstempel

(2) Das Protokoll wird nach Fertigstellung unveränderlich in der Datenbank gespeichert und ist für beide Parteien jederzeit als PDF abrufbar.

(3) Schäden, die nicht im Protokoll vermerkt sind, können nachträglich nicht geltend gemacht werden (siehe § 14).

§ 12 Stornierung & Nichterscheinen

Szenario Folge für Auftraggeber Folge für Fahrer
Stornierung durch Auftraggeber > 48h vor Termin Vollständige Rückerstattung Keine Entschädigung
Stornierung durch Auftraggeber 24–48h vor Termin 25 % des Angebotspreises als Stornogebühr Erhält 25 % als Entschädigung
Stornierung durch Auftraggeber < 24h vor Termin 50 % des Angebotspreises als Stornogebühr Erhält 50 % als Entschädigung
Nichterscheinen des Auftraggebers am Abholort 100 % des Angebotspreises als Stornogebühr Erhält 100 % als Entschädigung
Stornierung durch Fahrer > 24h vor Termin Vollständige Rückerstattung; Neuvermittlung wird angeboten Abwertung im Bewertungssystem
Nichterscheinen des Fahrers am Abholort Vollständige Rückerstattung; Neuvermittlung wird angeboten Sofortige Kontosanktionierung; bei Wiederholung: Sperrung

(2) Stornogebühren werden automatisch über Stripe verrechnet. Der Fahrer bestätigt mit Annahme des Auftrags die Stornobedingungen.

Sonderfall höhere Gewalt: Bei nachweislicher höherer Gewalt (Unfall, Krankenhausaufenthalt, Katastrophenereignis) können Stornogebühren auf Antrag und nach Prüfung durch Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) erlassen werden.

§ 13 Zahlungsabwicklung (Treuhandmodell)

(1) Die Zahlung des Auftraggebers erfolgt nach Annahme eines Fahrerangebots (Match) via Stripe an Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt).

(2) Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) hält den Betrag treuhänderisch. Die Weiterleitung an den Fahrer erfolgt erst nach:

  • Vollständiger digitaler Bestätigung des Abschluss-Übergabeprotokolls (Zustellung), UND
  • Digitaler Unterschrift des Auftraggebers im Protokoll, UND
  • Ablauf einer Rückhaltefrist von 24 Stunden nach Zustellung (zur Klärung eventueller Einwände)

(3) Vom Auszahlungsbetrag wird die Plattformprovision von Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) einbehalten. Der Fahrer erhält den verbleibenden Nettobetrag.

(4) Im Streitfall (Schaden, Reklamation) kann Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) die Auszahlung bis zur Klärung zurückhalten. Beide Parteien werden unverzüglich informiert.

(5) Rückbuchungen an den Auftraggeber erfolgen innerhalb von 3–7 Werktagen über Stripe, soweit ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) ist kein Kreditinstitut und betreibt kein Einlagengeschäft. Die treuhänderische Haltung der Gelder ist rein technischer Natur zur sicheren Abwicklung des Zahlungsvorgangs zwischen Auftraggeber und Fahrer.

§ 14 Mängelrüge & Ausschlussfristen

Ausschlussfrist: Schäden müssen unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe im digitalen Protokoll vermerkt werden. Nachträgliche Reklamationen für offensichtliche Schäden, die nicht im Protokoll dokumentiert sind, sind vollständig ausgeschlossen.

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das übergebene Fahrzeug bei der Zustellung unmittelbar zu prüfen und etwaige Schäden im digitalen Übergabeprotokoll zu vermerken und zu fotografieren.

(2) Offensichtliche Schäden (für das bloße Auge erkennbar) müssen spätestens bei Unterzeichnung des Zustellungsprotokolls gerügt werden. Beim Unterzeichnen des Protokolls ohne Schadensvermerk erklärt der Auftraggeber, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben.

(3) Verdeckte Schäden (nicht sofort erkennbar) müssen innerhalb von 48 Stunden nach Zustellung über die Plattform gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.

(4) Bei fristgerechter Mängelrüge wird ein Schlichtungsverfahren über Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet. Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) stellt alle verfügbaren digitalen Beweise (Protokoll-Fotos, GPS-Daten, Zeitstempel) beiden Parteien zur Verfügung.

(5) Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden an die zuständige Schlichtungsstelle oder ordentliche Gerichte verwiesen.